Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Pflichten
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist Bundesrecht und gilt in ganz Deutschland – auch in Nordrhein-Westfalen. Es legt u. a. die Grundpflichten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber fest (Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten). Dazu zählen typischerweise die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung), Unterweisungen und die Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen. Verbindliche Auslegung, Kontrolle im Einzelfall und behördliche Beratung liegen bei den offiziellen Stellen, nicht bei diesem Portal.
Originalquellen und offizielle Informationen
Für den vollständigen Gesetzestext und für verbindliche Auskünfte nutzen Sie bitte direkt die folgenden Angebote. Diese Seite ist eine kurze Orientierung mit Verweisen.
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – Gesetz im Internet – Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis und Paragraphen (Bundesministerium der Justiz und juris).
- Arbeitsschutz erklärt (offiziell, ASV NRW) – Verständliche Einführung der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung NRW.
- Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen – Zentrale offizielle Website für Beratung, Fachthemen, Beschwerde und Anträge in NRW.
Weitere Einstiege auf dieser Website
- Arbeitsschutz erklärt – Akteure, GDA, Überblick
- Fachthemen A–Z – u. a. Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Arbeitszeit
- FAQ Arbeitsschutz – Kurzantworten mit Link zum offiziellen FAQ der ASV NRW
- Beratung & Beschwerde – Hotlines und Formulare der Behörde