Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Pflichten

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist Bundesrecht und gilt in ganz Deutschland – auch in Nordrhein-Westfalen. Es legt u. a. die Grundpflichten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber fest (Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten). Dazu zählen typischerweise die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung), Unterweisungen und die Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen. Verbindliche Auslegung, Kontrolle im Einzelfall und behördliche Beratung liegen bei den offiziellen Stellen, nicht bei diesem Portal.

Originalquellen und offizielle Informationen

Für den vollständigen Gesetzestext und für verbindliche Auskünfte nutzen Sie bitte direkt die folgenden Angebote. Diese Seite ist eine kurze Orientierung mit Verweisen.

Quelle: Arbeitsschutzverwaltung NRW

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