Bezirke & Zuständigkeit in NRW
Der Vollzug des Arbeitsschutzes liegt bei den Bezirksregierungen. Für die Erstorientierung und Beschwerden steht die zentrale Erstberatung der Arbeitsschutzverwaltung NRW zur Verfügung — sie verweist bei Bedarf an den zuständigen Bezirk.
Zentrale Erstberatung (landesweit)
Arbeitsschutzverwaltung NRW – zentrale Erstberatung
Telefon: 0234 41692 7474
Bezirksregierungen (Arbeitsschutzdezernate)
Die folgenden Links führen zu den Arbeitsschutz-Themen der jeweiligen Bezirksregierung. Zuständigkeit richtet sich nach Betriebsort — im Zweifel zuerst die zentrale Erstberatung anrufen.
Bezirksregierung Arnsberg
Südwestfalen, Sauerland, Ruhrgebiet (Teil)
Zentrale: 0231 943-0
Arbeitsschutz beim Bezirk →Bezirksregierung Düsseldorf
Niederrhein, Bergisches Land (Teil)
Zentrale: 0211 475-0
Arbeitsschutz beim Bezirk →Bezirksregierung Köln
Rhein-Erft, Rhein-Sieg, Köln/Bonn (Teil)
Zentrale: 0221 147-0
Arbeitsschutz beim Bezirk →Bezirksregierung Münster
Münsterland, Emsland (Teil NRW)
Zentrale: 0251 411-0
Arbeitsschutz beim Bezirk →Arbeitgeber: Pflichten nach Branche prüfen — Branchen-Guides · NRW-Navigator