Bezirke & Zuständigkeit in NRW

Der Vollzug des Arbeitsschutzes liegt bei den Bezirksregierungen. Für die Erstorientierung und Beschwerden steht die zentrale Erstberatung der Arbeitsschutzverwaltung NRW zur Verfügung — sie verweist bei Bedarf an den zuständigen Bezirk.

Zentrale Erstberatung (landesweit)

Arbeitsschutzverwaltung NRW – zentrale Erstberatung
Telefon: 0234 41692 7474

Arbeitsschutzberatung (offiziell) → · Beschwerde online →

Intern: Beratung & Beschwerde – Übersicht

Bezirksregierungen (Arbeitsschutzdezernate)

Die folgenden Links führen zu den Arbeitsschutz-Themen der jeweiligen Bezirksregierung. Zuständigkeit richtet sich nach Betriebsort — im Zweifel zuerst die zentrale Erstberatung anrufen.

Bezirksregierung Arnsberg

Südwestfalen, Sauerland, Ruhrgebiet (Teil)

Zentrale: 0231 943-0

Arbeitsschutz beim Bezirk →

Bezirksregierung Detmold

Ostwestfalen-Lippe

Zentrale: 0521 585-0

Arbeitsschutz beim Bezirk →

Bezirksregierung Düsseldorf

Niederrhein, Bergisches Land (Teil)

Zentrale: 0211 475-0

Arbeitsschutz beim Bezirk →

Bezirksregierung Köln

Rhein-Erft, Rhein-Sieg, Köln/Bonn (Teil)

Zentrale: 0221 147-0

Arbeitsschutz beim Bezirk →

Bezirksregierung Münster

Münsterland, Emsland (Teil NRW)

Zentrale: 0251 411-0

Arbeitsschutz beim Bezirk →
Arbeitgeber: Pflichten nach Branche prüfen — Branchen-Guides · NRW-Navigator