Arbeitsschutz auf Baustellen und SiGeKo (NRW)

Auf Baustellen gelten besondere Regeln: SiGeKo-Pflicht, Absturzsicherung, Koordination mehrerer Gewerke. Bauherren, Unternehmer und Koordinatoren müssen Rollen und Dokumentation klar regeln.

Typische Gefährdungen

  • Absturz, einstürzende Gräben, Gerüste
  • Kran-, Maschinen- und Lärmgefahren
  • Mehrere Gewerke auf einer Baustelle
  • SiGeKo-Pflicht und Baustelleneinrichtung

Pflichten im Überblick (Arbeitgeber)

  • SiGeKo nach RAB 30 / Baustellenregeln
  • Gefährdungsbeurteilung je Tätigkeit und Gerüst
  • Unterweisung aller Beschäftigten und Subunternehmer
  • Koordination mit ASV bei Beschwerden

Verbindliche Einzelfallauskünfte: ASV NRW 0234 41692 7474 oder KomNet.

Offizielle Anlaufstellen

Quelle: Arbeitsschutzverwaltung NRW

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