Arbeitsschutz auf Baustellen und SiGeKo (NRW)
Auf Baustellen gelten besondere Regeln: SiGeKo-Pflicht, Absturzsicherung, Koordination mehrerer Gewerke. Bauherren, Unternehmer und Koordinatoren müssen Rollen und Dokumentation klar regeln.
Typische Gefährdungen
- Absturz, einstürzende Gräben, Gerüste
- Kran-, Maschinen- und Lärmgefahren
- Mehrere Gewerke auf einer Baustelle
- SiGeKo-Pflicht und Baustelleneinrichtung
Pflichten im Überblick (Arbeitgeber)
- SiGeKo nach RAB 30 / Baustellenregeln
- Gefährdungsbeurteilung je Tätigkeit und Gerüst
- Unterweisung aller Beschäftigten und Subunternehmer
- Koordination mit ASV bei Beschwerden
Verbindliche Einzelfallauskünfte: ASV NRW 0234 41692 7474 oder KomNet.
Offizielle Anlaufstellen
Quelle: Arbeitsschutzverwaltung NRWWeiter auf diesem Portal
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