Arbeitsschutz in Gastronomie und Hotellerie (NRW)

Gastronomie und Hotellerie verbinden hohe Arbeitsintensität mit Brand-, Schnitt-, Rutsch- und Hitzegefahren. Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung und organisatorischer Brandschutz sind zentrale Pflichten.

Typische Gefährdungen

  • Schnitt- und Brandverletzungen in der Küche
  • Rutschgefahr, heiße Oberflächen und Dämpfe
  • Arbeitszeit, Schicht und Saisonspitzen
  • Jugendliche und Aushilfen (JArbSchG)

Pflichten im Überblick (Arbeitgeber)

  • Gefährdungsbeurteilung für Küche, Service, Lager
  • Brandschutzordnung und Unterweisung
  • Jugendarbeitsschutz bei Minijobs und Azubis
  • Erste Hilfe und Dokumentation

Verbindliche Einzelfallauskünfte: ASV NRW 0234 41692 7474 oder KomNet.

Offizielle Anlaufstellen

Quelle: Arbeitsschutzverwaltung NRW

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