Arbeitsschutz in Gastronomie und Hotellerie (NRW)
Gastronomie und Hotellerie verbinden hohe Arbeitsintensität mit Brand-, Schnitt-, Rutsch- und Hitzegefahren. Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung und organisatorischer Brandschutz sind zentrale Pflichten.
Typische Gefährdungen
- Schnitt- und Brandverletzungen in der Küche
- Rutschgefahr, heiße Oberflächen und Dämpfe
- Arbeitszeit, Schicht und Saisonspitzen
- Jugendliche und Aushilfen (JArbSchG)
Pflichten im Überblick (Arbeitgeber)
- Gefährdungsbeurteilung für Küche, Service, Lager
- Brandschutzordnung und Unterweisung
- Jugendarbeitsschutz bei Minijobs und Azubis
- Erste Hilfe und Dokumentation
Verbindliche Einzelfallauskünfte: ASV NRW 0234 41692 7474 oder KomNet.
Offizielle Anlaufstellen
Quelle: Arbeitsschutzverwaltung NRWWeiter auf diesem Portal
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