Arbeitsschutz in Logistik, Kurier & Paketbranche (NRW)
Die Kurier-, Express- und Paketbranche (KEP) steht in NRW unter verstärkter Aufmerksicht der Arbeitsschutzverwaltung. Betriebe sollten Gefährdungsbeurteilung, Arbeitszeiten, Unterweisungen und Subunternehmer-Themen systematisch abdecken.
Aktuell aus der Arbeitsschutzverwaltung
Landesweite Kontrolle 2025 – u. a. Subunternehmen und Zusteller befragt.
Kontrollaktion Paketbranche: gravierende Mängel →Typische Gefährdungen
- Zeitdruck, Arbeitszeit und Erschöpfung
- Be- und Entladung, Sturz- und Rückenbelastung
- Verkehrssicherheit und Fahrzeugnutzung
- Subunternehmer und dokumentierte Unterweisung
Pflichten im Überblick (Arbeitgeber)
- Gefährdungsbeurteilung für Zustell- und Lagerprozesse
- Regelmäßige Unterweisung (auch Leiharbeit / Subunternehmen)
- Arbeitszeitliche Vorgaben einhalten und dokumentieren
- Bei Mängeln: KomNet oder ASV-Erstberatung nutzen
Verbindliche Einzelfallauskünfte: ASV NRW 0234 41692 7474 oder KomNet.
Offizielle Anlaufstellen
Quelle: Arbeitsschutzverwaltung NRWWeiter auf diesem Portal
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