Arbeitsschutz in Logistik, Kurier & Paketbranche (NRW)

Die Kurier-, Express- und Paketbranche (KEP) steht in NRW unter verstärkter Aufmerksicht der Arbeitsschutzverwaltung. Betriebe sollten Gefährdungsbeurteilung, Arbeitszeiten, Unterweisungen und Subunternehmer-Themen systematisch abdecken.

Aktuell aus der Arbeitsschutzverwaltung

Landesweite Kontrolle 2025 – u. a. Subunternehmen und Zusteller befragt.

Kontrollaktion Paketbranche: gravierende Mängel

Typische Gefährdungen

  • Zeitdruck, Arbeitszeit und Erschöpfung
  • Be- und Entladung, Sturz- und Rückenbelastung
  • Verkehrssicherheit und Fahrzeugnutzung
  • Subunternehmer und dokumentierte Unterweisung

Pflichten im Überblick (Arbeitgeber)

  • Gefährdungsbeurteilung für Zustell- und Lagerprozesse
  • Regelmäßige Unterweisung (auch Leiharbeit / Subunternehmen)
  • Arbeitszeitliche Vorgaben einhalten und dokumentieren
  • Bei Mängeln: KomNet oder ASV-Erstberatung nutzen

Verbindliche Einzelfallauskünfte: ASV NRW 0234 41692 7474 oder KomNet.

Offizielle Anlaufstellen

Quelle: Arbeitsschutzverwaltung NRW

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